• Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket

        Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein finanzieller Zuschuss vom Staat. Wenn aufgrund schlechter Noten das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist, können Sie die Kosten für die Lernförderung (= Nachhilfe) für Ihr Kind geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Neben dem Grundantrag ist eine Bestätigung der Schule notwendig. Bitte wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft.

         

        Hier können Sie sich direkt den Flyer herunterladen:

        https://jobcenter-muenchen.de/wp-content/uploads/2024/01/531_Flyer_BuT_DE.pdf