Hausordnung

      • Hausordnung

        Das Schulhaus ist ein öffentliches Gebäude der Stadt München, in dem die in solchen Gebäuden geltenden Bestimmungen und Regelungen zu beachten sind. Zur Gewährleistung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit, sowie der Scho- nung der Räume und Einrichtungen des Schulhauses ist folgende Hausordnung vom gesamten Schulpersonal zu beachten und auch mit der Klasse, bzw. Gruppe einmal im Jahr, bzw. bei Bedarf zu besprechen.

         

          

    • Schulbeginn, Unterrichtszeit, Schulschluss

      1. Das Schulgebäude wird grundsätzlich über den vorderen Hof und durch den Haupteingang betreten und verlassen. – Parkplatz und Seiteneingang werden nur vom Personal verwendet.
      2. Die Schüler*innen haben sich rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule einzufinden. Das Schulhaus wird an den Schultagen um 7.30 Uhr geöffnet (Frühbetreuung findet in der Aula oder bei gutem Wetter vor dem Eingangsbereich statt). Ab 7.45 Uhr gehen die Schüler*innen in ihre Klassenzimmer. Eltern verabschieden ihre Kinder aus Sicherheitsgründen vor dem Schultor.
      3. Während des Unterrichts oder während der Pausen dürfen die Schüler*innen das Schulgrundstück nicht verlassen.
      4. Werden während der Unterrichtszeit andere Räume (Turnhallen oder Fachräume) aufgesucht, so begeben sich die Klassen oder Gruppen grundsätzlich geschlossen unter der Führung der jeweiligen Lehrkraft in diese Räume und zurück ins Klassenzimmer. Das gilt analog für den Nachmittagsbetrieb.
      5. Ohne Lehrkraft bzw. Erziehungskraft dürfen sich Schüler*innen in Schul- und Gruppenräumen nicht aufhalten. 
      6. Nach Beendigung des Unterrichts oder am Nachmittag nach der Hausaufgabenzeit in den Räumen sind die Stühle (ab der 2. Jahrgangsstufe) auf die Tische zu stellen. Jede Klasse oder Gruppe sorgt dafür, dass Müll und herumliegende Sachen weggeräumt werden und das Zimmer gekehrt wird. Schultaschen und andere Unterrichtsgegenstände dürfen nicht am Boden abgestellt bleiben. Fenster sind zu schließen, Vorhänge zurückzuziehen und die Lichter auszumachen.
      7. Die Unterrichtsräume werden nach Unterrichtsschluss abgesperrt. Schüler*innen und Eltern dürfen keine Schulschlüssel ausgehändigt werden. 
      8. Die Garderobenschränke müssen während der Unterrichtszeit und nach dem Schulschluss geschlossen sein, Schuhe sind auf die Bänkchen hochzustellen, damit der Boden gereinigt werden kann. Die Garderobenschränke müssen während der Unterrichtszeit und nach dem Schulschluss geschlossen sein, Schuhe sind auf die Bänkchen hochzustellen, damit der Boden gereinigt werden kann.
      9. Nach Unterrichtsschluss dürfen sich Schüler*innen nicht unbeaufsichtigt im Schulhaus und auf dem Schulgelände aufhalten.Nach Unterrichtsschluss dürfen sich Schüler*innen nicht unbeaufsichtigt im
        Schulhaus und auf dem Schulgelände aufhalten.
      10. Für private Gegenstände, die Schüler*innen in die Schule mitbringen, wird keine Haftung übernommen. Handys verbleiben ausgeschaltet in der Schultasche.Für private Gegenstände, die Schüler*innen in die Schule mitbringen, wird keine Haftung übernommen. Handys verbleiben ausgeschaltet in der Schultasche.

       

    • Pausenordnung

      1. Die täglichen Pausen sind von 9.30 – 9.50 Uhr und von 11.20 – 11.35 Uhr.
      2. Die Pausen sind Ess- und Spielpausen. Sie werden grundsätzlich im Pausenhof verbracht. Zur Benutzung der Toilette dürfen die Kinder ins Schulgebäude gehen. Auf keinen Fall ist es gestattet, dass sich einzelne Kinder, Gruppen oder ganze Klassen unbeaufsichtigt im Klassenzimmer oder in Gängen und Treppenhäusern aufhalten.
      3. Die Aufsicht wird während der Pause täglich von dafür eingeteilten Lehrkräften ausgeübt. Die Pausenaufsichten gehen das Pausengelände ab und greifen bei Problemen ein. Eine Übertragung der Aufsicht auf Schüler*innen ist nicht zulässig. Eine Lehrkraft führt zusätzlich in der Aula Aufsicht.
      4. Die zur Pausenaufsicht eingeteilten Lehrkräfte verlassen mit ihren Klassen den Pausenhof zuletzt.
      5. Bei Schlechtwetter (Durchsage) findet die Pause im Klassenzimmer unter Aufsicht der Lehrkraft statt, die zuletzt die Klasse bzw. Gruppe unterrichtet hat. Eine Pause im Gang bzw. in den Treppenhäusern oder den Aulen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

       

    • Ordnung und Sauberkeit

      1. Alle schulzugehörigen Personen sind für einen geregelten Ablauf des Schulbetriebes sowie für die notwendige Ruhe, Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich.
      2. Rücksichtsloses Verhalten, das andere gefährdet oder sogar zu Verletzungen anderer führen kann ist auf dem gesamten Schulgelände zu unterlassen. Spielen mit jeglicher Art von Bällen ist im Schulgebäude ausnahmslos untersagt. Bei Nichteinhaltung der Regeln werden die Bälle abgenommen.
      3. Das Herumwerfen von Gegenständen aller Art ist im gesamten Schulgebäude und auch auf dem Schulgelände ebenfalls zu unterlassen.
      4. Die Einrichtungen des Schulhauses sind pfleglich zu behandeln. Die Schüler*innen müssen ihren Arbeitsplatz sauber halten.
      5. In allen Räumen gilt Hausschuhpflicht. Es müssen für die Schulzeit und die Nachmittagsbetreuung jeweils eigene Hausschuhe besorgt werden.
      6. Turnhallen dürfen grundsätzlich nur mit Turnschuhen mit abriebfesten Sohlen betreten werden. Diese Turnschuhe dürfen aus hygienischen Gründen nicht als Straßenschuhe benützt werden.
      7. Die Toiletten sollen möglichst vor dem Unterricht, zu Beginn und am Ende der Pausen und nach Unterrichtsschluss aufgesucht werden. Auf die Sauberhaltung der Toiletten ist zu achten.
      8. Festgestellte oder verursachte Schäden sind unverzüglich der technischen Hausverwaltung zu melden.
      9. Fundgegenstände der eigenen Klasse verbleiben im Klassenzimmer bzw. Gruppenraum. Was außerhalb der Zimmer gefunden wird, ist bei der technischen Hausverwaltung abzugeben, wo es einen Fundsachenschrank gibt.
      10.  Alle Personen sind aufgefordert zur Müllvermeidung möglichst keinen Abfall in der Schule entstehen zu lassen. Zu empfehlen sind für die Pausenverpflegung Pausenbrotboxen und wiederbefüllbare Flaschen (keine Glasflaschen), die an der Wasserbar jederzeit nachgefüllt werden können.
      11. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
      12. Das Telefonieren mit Handys ist zu rein privaten Zwecken auf dem gesamten Schulgelände möglichst zu vermeiden.
      13. Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind im Schulhaus und auch auf dem Schulgelände aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

      Bitte beachten Sie hierzu auch die Aushänge und Informationen in Edupage!

       

    • Sicherheit

      1. Bei Feueralarm verlassen die Klassen geordnet unter Führung der jeweiligen Lehrkraft bzw. Erziehungskraft das Schulhaus nach dem Fluchtplan und warten auf den zugewiesenen Plätzen weitere Weisungen von der Schulleitung, KoGa-Leitung oder THV ab. Danach kehren die Klassen wieder in ihre
        Zimmer zurück. Fluchtartiges Rennen ist aus Sicherheitsgründen auf jeden Fall verboten.
      2. Auf dem vorderen Pausenhof sind Rad- und Rollerfahren sowie Ballspiele verboten.
      3. Als Abstellmöglichkeit für Roller und Fahrräder dienen die Fahrradständer. Es wird empfohlen diese mit einem Schloss zu befestigen. Bei Diebstahl oder Beschädigungen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
      4. Die Benutzung des Lehrerparkplatzes ist ausschließlich dem Personal der Schule und des Kindergartens gestattet. Kraftfahrzeuge dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nur an den für Autos vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden und nur in Ausnahmefällen über Nacht stehen bleiben (z.B. Schullandheimfahrt).
      5. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, achten bitte darauf die Schuleinfahrt freizuhalten. Für Eltern ist das Befahren des Schulgeländes mit dem Auto untersagt. Fußgänger benutzen grundsätzlich die Eingänge und nicht die Zufahrt zum Lehrerparkplatz.
      6. Unfälle jeder Art, die sich im Schulbereich oder auf dem Schulweg ereignen, sind sofort im Sekretariat zu melden.
      7. Wertgegenstände oder Geldbeträge, die über das übliche Maß hinausgehen, sollen von Schüler*innen nicht in die Schule mitgenommen werden. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Ausgenommen hiervon sind Material- bzw. Eintrittsgelder.
      8. Ansteckende Krankheiten sind umgehend im Sekretariat mitzuteilen, damit gefährdete Personen informiert werden können und einer Verbreitung vorgebeugt werden kann.
    • Benutzung des Schulhauses

      1. Die Hausordnung ist auch von Schüler*innen und Lehrkräften anderer Schulen sowie Personen, denen Räume überlassen wurden, einzuhalten. Sportvereine und Kurse haben die ihnen überlassenen Räume und Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln. Kurs- oder Übungsleiter*innen sind für die Befolgung der Hausordnung verantwortlich und haben sich nach Abschluss des Unterrichts oder Sportbetriebs als letzte persönlich vom ordnungsgemäßen Zustand des überlassenen Raumes zu überzeugen.
      2. Schulfremde Personen haben sich grundsätzlich bei der Schulleitung bzw. Tagesheimleitung oder der technischen Hausverwaltung anzumelden. Schulfremde Personen haben zu den Toiletten grundsätzlich keinen Zutritt. Verdächtige Personen sind sofort zu melden. Betteln, Werbung aller Art und Hausieren sind im Schulhaus nicht gestattet.
      3. Kinderwägen dürfen nur durch den Haupteingang bis zum ausgewiesenen Platz geschoben werden.

       

      München, den 16. September

       

      gez. Gerlinde Wüst
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      (Gerlinde Wüst, Rektorin)