• Beurlaubung während der Schulzeit

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        Nur in Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung während der Schulzeit möglich.

        Es muss ein schriftlicher Antrag mit aussagekräftigen Unterlagen bzw. einer detaillierten Erklärung bei der Schulleitung gestellt werden.

        Bitte planen Sie Ihren Urlaub in den Ferien, denn der Urlaub der Erziehungsberechtigten ist kein Grund für eine Beurlaubung des Kindes.

        Fehlt Ihr Kind unentschuldigt, müssen Sie mit Bußgeld rechnen.